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Der Notartermin



  • Dieser Termin ist der Wichtigste im ganzen Kaufprozess. Hierbei treffen Käufer und Verkäufer vor einem Notar aufeinander, um mit ihm als neutralem Ansprechpartner den gemeinsamen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Dabei wird der Kaufvertrag beurkundet, d.h. der gesamte Inhalt des Vertrags wird vom Notar verlesen und geprüft, ob beide Vertragspartner mit dem Inhalt einverstanden sind.

  • Im Vorfeld erhalten beide Vertragsparteien eine Ausfertigung des Kaufvertrags zur Durchsicht. Ein professioneller Immobilienmakler ist hierbei Ansprechpartner für beide Parteien, um über den Inhalt des Vertrags aufzuklären. Aber auch der Notar ist Ansprechpartner, wenn Unklarheiten im Vorfeld auftreten.

  • Im Kaufvertrag sind alle wichtigen Vereinbarungen niedergeschrieben und der Notar klärt nochmals über den Ablauf des weiteren Prozesses auf (Weiterleitung des Kaufvertrags an das Finanzamt zwecks Grunderwerbsteuer und Weiterleitung an die Gemeinde zwecks Vorkaufsrecht, Eintragungen in das Grundbuch, Ablauf der Kaufpreiszahlung, etc.).

  • Auch für den Immobilienmakler ist dieser Termin der Wichtigste in seinem Dienstleistungsprozess, da mit den Unterschriften unter dem Kaufvertrag, bei wirksamen Maklerverträgen, die Provision gesichert ist. Ohne das wirksame Zustandekommen eines Hauptvertrags (also Kaufvertrag) besteht kein Anspruch auf die Provision von Käufer und Verkäufer. Ein professioneller Makler beendet aber mit Kaufvertragsunterzeichnung nicht seine Dienstleistung, sondern ist darüber hinaus noch tätig, wenn es um die Erstellung eines Übergabeprotokolls und die Wohnungs- bzw. Hausübergabe geht.

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