Bei der Frage nach dem passenden Eigenheim sollte man sich zunächst damit beschäftigen, ob man sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung zulegen möchte oder man sich beides vorstellen kann, um seine Chancen am Markt zu erhöhen. Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale beider Immobilienarten aufgezeigt:
Haus: das freistehende Einfamilienhaus ist und bleibt der Traum der meisten Deutschen. Mit einer guten Lage kommt hier vieles zusammen, was den Traum vom Eigenheim ausmacht. Man hat genug Platz, um sich selbst zu verwirklichen und der Familie, vor allem den Kindern, ein erfülltes Leben mit eigenem Kinderzimmer und Garten ermöglichen zu können. Das eigene Haus kann man nach Belieben gestalten und verändern, ohne Rücksprache mit einem Vermieter halten zu müssen. Das alles hat allerdings seinen Preis. Der deutsche Preisindex für Häuser und Bauland hat sich in Deutschland in den letzten 5 Jahren um 38% bzw. 58% gesteigert. Wer nicht auf sein eigenes Häuschen verzichten möchte, allerdings beim Kaufpreis etwas sparen möchte, kann sich in vergleichbaren Lagen nach Doppelhaushälften, Reihenhäuser (bei Reihenendhäusern meist mehr Gartenanteil dabei!) und Zweifamilienhäuser (mit vermietbarer Einliegerwohnung) umschauen (wobei die Preisunterschiede zwischen freistehenden Einfamilienhäusern und Reihenhäusern bzw. Doppelhaushälften mittlerweile nicht mehr sehr groß sind). Übrigens hat man als Vermieter einer Einliegerwohnung im selben Haus ein besonderes Kündigungsrecht, damit man Mieter, mit denen es z.B. zwischenmenschlich nicht funktioniert, einfacher loswerden kann. Dieses Kündigungsrecht hat man bei der Vermietung von Eigentumswohnungen nicht.
Eigentumswohnung: Bei dieser Immobilienart handelt es sich immer um einen gewissen Anteil an einem Mehrfamilienhaus. Wenn Wohnungseigentum begründet wird, wird das Mehrparteienhaus und auch das Grundstück in sog. Miteigentumsanteile aufgeteilt, d.h. der Erwerber einer Eigentumswohnung erwirbt die Wohnung an sich, ein Anteil am Gesamtgebäude und einen Anteil am Grundstück. Das bedeutet zum einen, dass Kosten aufgrund der Teilung gespart werden, aber auch, dass man sich in eine Eigentümergemeinschaft einbringen muss, die aus vielen verschiedenen Eigentümern mit verschiedenen Vorstellungen und Bedürfnisse besteht (oftmals kommt es zwischen Kapitalanlegern, die gerne nur das Nötigste sanieren lassen möchten, um die Rendite nicht zu schmälern, und Selbstnutzern, die gerne bereit sind, auch mehr Geld ins Eigenheim zu investieren, zu Konflikten während den Eigentümerversammlungen, die einmal im Jahr stattfinden und bei denen alle wichtigen Dinge rund um die Gemeinschaft und das Gebäude beschlossen werden). In einer Teilungserklärung und einer Gemeinschaftsordnung werden Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander geregelt; gesetzlich greift hier das Wohnungseigentümergesetz. In diesen Vorschriften ist u.a. geregelt, welche Teile des Gebäudes zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Daraus ergibt sich auch, welche Teile genutzt bzw. verändert werden dürfen und wer dafür die Kosten tragen muss. Ein von der Eigentümergemeinschaft bestellter Verwalter kümmert sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, erstellt Abrechnungen, führt die Eigentümerversammlungen durch und kümmert sich um die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
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